Diese Technik wie auch die Auswertung sind aufwendig, aber im Falle verborgener Blutungen oder kleiner Tumore im Dünndarm als „ultima ratio“ äußerst hilfreich.
Das Widerstandsrecht setzt außerdem voraus, dass alle anderen legalen Möglichkeiten einer Gegenwehr ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio), eine andere Abhilfe somit objektiv nicht möglich ist.
Eine Anwendung generalpräventiver Maßnahmen an Personen, von denen keine Infektionsgefahr ausgehe, könnten nur ausnahmsweise „als ultima ratio in eng begrenzten Ausnahmefällen“ gerechtfertigt werden.
Dabei ist das Völkerstrafrecht – wie das Strafrecht allgemein – das schärfste Mittel (ultima ratio) und findet nur bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Anwendung.