Anders als das Konnossement ist der Seefrachtbrief lediglich ein Warenbegleitpapier und eine Abladebestätigung, nicht dagegen ein Wertpapier oder gar Traditionspapier.
Der Eisenbahnfrachtbrief ist lediglich ein Warenbegleitpapier und Versandnachweis, nicht dagegen wie das Konnossement ein Wertpapier oder Traditionspapier.
Diese Traditionspapiere verbriefen das Recht auf die Ware, und eine formal einwandfreie Übertragung der Papiere bedeutet gleichzeitig den Rechtsübergang der hierin verbrieften Handelswaren.
Die Negoziierung bezeichnet die Möglichkeit, Orderpapiere und sonstige kaufmännische Anweisungen, Wechsel und Traditionspapiere bei einem beliebigen Kreditinstitut einreichen zu können.
Der Ladeschein ist gleichzeitig Empfangsbestätigung, Beförderungsversprechen, Warenwertpapier (Traditionspapier), Beweisurkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages und Auslieferungsversprechen gegen Rückgabe des Originals.
Umgekehrt ist auch eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung möglich, denn sie ist kein Traditionspapier.