Planmäßige Tilgungen liegen vor, wenn die Tilgungen genau aufgrund eines Tilgungsplans erfolgen, außerplanmäßige Tilgungen sind im Tilgungsplan nicht vorgesehen und deshalb nicht statthaft.
Der Aufschub fälliger Tilgungsraten gilt zunächst als Stundung, erst wenn diese später nicht aufgeholt werden und im Tilgungsplan eine stundungsbedingte Laufzeitverlängerung eintritt, kommt es zur Prolongation.
Der im Tilgungsplan festgelegte Tilgungsrhythmus und die Höhe der Tilgungsraten können durch den Kreditnehmer nicht einseitig verändert werden, so dass außerplanmäßige Tilgungen nicht möglich sind.
Die Kapitaleinlagen der Kündigenden wurden zwar erst nach einem mehrjährigen Tilgungsplan ausgezahlt, aber in der Bilanz des Unternehmens waren sie sofort Verbindlichkeiten.
Das klassische Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass es durch planmäßige Tilgung (Ratenkredit, Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen) vom Kreditnehmer endgültig nach einem bestimmten Tilgungsplan zurückgezahlt wird.