Ein kommunaler Haushalt ist dann ausgeglichen, wenn die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt mindestens der Höhe der planmäßigen Tilgungsleistungen entspricht.
Gläubigerrisiken bestehen in der Nichterfüllung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen (Zins- und Tilgungsleistungen aus Kreditverträgen, aber auch Kaufpreisschulden aus Kaufverträgen) des Schuldners.
Zur Vereinfachung betrachten wir eine endfällige Anleihe, bei der am Fälligkeitstermin zusammen mit der Tilgungsleistung die gesamte Zinszahlung anfällt.
Da geringe Tilgungsleistungen zu einer niedrigen Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt führen, präsentiert sich ein Verwaltungshaushalt umso günstiger, je langfristiger die Kreditlaufzeiten sind.
Die beteiligten Bundesländer übernehmen die Verpflichtungen aus dem Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) entsprechend ihrer jeweiligen Quote am Gesamtvolumen der Emission.