Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im deutschen Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet.
Dagegen liegt kein Fall der Tierhalterhaftung vor, wenn ein Tier sich unter der Leitung eines Menschen befindet und dem Willen dieses Menschen gehorcht.