Abschlagszahlungen hingegen gehören meist nicht zu den Kundenkrediten, weil ihnen bei Werkverträgen eine vorweggenommene Teilerfüllung für bereits geleistete, aber noch nicht abgerechnete Arbeiten vorausgegangen ist.
Eine Zahlung in mehreren Kaufpreisraten z. B. bei Werkverträgen stellt regelmäßig eine Abschlagszahlung dar, denn sie ist eine vorweggenommene Teilerfüllung, weil bereits geleistete, aber noch nicht abgerechnete Arbeiten vorausgegangen sind.