Darüber hinaus gibt es nur eine indirekte Progression, die nicht durch die Tarifgestaltung, sondern über die Freibeträge in der Bemessungsgrundlage erreicht wird.
Zu ihren Aufgaben gehörte die finanzielle Verwaltung der Eisenbahnen, die Tarifgestaltung, Festlegung der Behandlung des einheimischen Personals, allgemeines Eisenbahnrecht und Mitarbeit bei der allgemeinen Gesetzgebung im Generalgouvernement.