Schon kurz nach Eröffnung wurde ein Antrag zur Einrichtung von Plätzen für die Tagespflege eingereicht und die Kurzzeitpflege in das Angebot integriert.
Außerdem sind Angebote der Teilversorgung in der klassischen Gemeinschaftsgastronomie (z. B. Schul- und Hochschulmensen, Betriebsrestaurants) oder teilstationäre Angebote (Tagespflege) inbegriffen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Pflegebedürftige bei teilstationärer Tagespflege regelmäßig morgens, abends und an Wochenenden und Feiertagen zuhause versorgt werden muss.