Erneute Ermittlungen nach der deutschen Wiedervereinigung wurden eingestellt, weil sich keine Tötungsabsicht nachweisen ließ und von einem Unfall ausgegangen wurde.
Dass bei der Medikamentenverabreichung das Risiko des Todes des Patienten bestand, war nach Angaben der Ärzte und des Pflegepersonals bekannt, eine Tötungsabsicht wurde jedoch im späteren Prozess bestritten.
In der Regel bezeichnet der Begriff die Beschädigung des Körpers durch Verlust eines oder mehrerer Körperteile (ohne Tötungsabsicht), als Synonym zuweilen aber auch andere Körpermodifikationen wie z. B. Deformationen.