Die Disziplinarvorgesetzten können witterungsbedingte Ergänzungen (z. B. Kälteschutz, Strickmütze schwarz oder blau oder oliv, Nässeschutz, Handschuhe), das Tragen privater Sportbekleidung sowie das Tragen privater Sportschuhe zum Sportanzug genehmigen.
Einzige erlaubte Abwandlung dazu ist das Tragen einer Kopfbedeckung: Winter-Feldmütze für Heer und Luftwaffe, Winter-Bordmütze für die Marine sowie die Strickmütze (schwarz/oliv bzw. blau).
Die Ermittler gingen davon aus, dass der Täter den Handschuh verwendete, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen, und sich die Strickmütze zur Tarnung aufsetzte.