Die Befugnis des Gerichts, sich alle den Streitgegenstand betreffenden Urkunden vorlegen zu lassen, soll die Tatsachenfeststellung auf ein breites und solides Fundament stellen.
Grundsätzlich trägt die Kosten derjenige, der in der Hauptsache (also hinsichtlich des eigentlichen Streitgegenstandes) unterliegt, sogenanntes "formales Erfolgsprinzip".
Zusammenhangsklage (auch: Zusammenhangsstreitigkeit, nichtarbeitsrechtlicher Anspruch, Nichtarbeitssache) ist der (meist als Klage geltend gemachte) Streitgegenstand, dessen Rechtswegzuständigkeit nach Abs.