Die markantesten Begleiterscheinungen eines Schneesturmes sind neben Straßenglätte auch Sichtbeeinträchtigung sowie Beeinträchtigung des Straßen-, Schienen- und Luftverkehres.
Warnschilder und andere Warnhinweise befreien einen Straßenverkehrssicherungspflichtigen oder einen Verursacher von Straßenglätte nicht von der Pflicht, Straßenglätte zu bekämpfen, soweit dies rechtlich nicht anders geregelt ist.
Sollten die Räder der Vorderachse keine Kraft auf die Straße übertragen, zum Beispiel bei Straßenglätte oder durchdrehenden Reifen, wird kurzzeitig die gesamte Motorleistung auf die Hinterachse übertragen.
Das sogenannte "Bauernglatteis" ist eine Form der Straßenglätte, die entgegen ihrem Namen nichts mit Eis im Sinne von gefrorenem Wasser zu tun hat, sondern durch Straßenverunreinigungen verursacht wird.