Um diesen Umständen entgegenzuwirken beschloss die österreichische Bundesregierung 1932 die Errichtung von Stadtrandsiedlungen, dies wurde im Ständestaat fortgesetzt.
Die Stadtrandsiedlungen sind staatlich geförderte Wohnsiedlungen, die zwischen 1932 und 1937 im Zuge der Randsiedlungsaktion der christlichsozial geführten Bundesregierung entstanden und von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften und Gemeinden erbaut wurden.
Wie bei Stadtrandsiedlungen üblich, wurden die Arbeiten an den Gebäuden und Grundstücken ausschließlich von einheimischen Handwerkern, die später auch Bewohner der Siedlung wurden, ausgeführt.