Diese Frage trat gerade im Bereich der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den Schutz der Verfassung zu garantieren hatte.
Dort werden die Voraussetzungen umschrieben, unter denen der Generalbundesanwalt die Strafverfolgung von bestimmten staatsgefährdenden Delikten übernimmt (so genannte gekorene Staatsschutzdelikte).
Er hat außerdem eine Sonderzuständigkeit für eine Reihe von Staatsschutzdelikten, die gegen den Bund gerichtet sind oder in denen die mutmaßlichen Täter grenzüberschreitend handeln.
Spezielle Kronzeugenregelungen enthalten auch StPO für bestimmte Staatsschutzdelikte, bei der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen die Abs.