Heute tritt die theoretische Staatslehre meist unter der moderneren Bezeichnung Staatstheorie auf, der angewandte Teil ist hauptsächlich das vergleichende Verfassungsrecht.
Letztlich müssten auch politische Erwägungen in die Staatslehre einfließen (Staatsräson), d. h. die Angemessenheit bestimmten Rechts für einen konkreten Staat überprüft werden.
Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.