142/1867) und Freiheit des wissenschaftlichen und des künstlerischen Schaffens, der Vermittlung von Kunst und ihrer Lehre (des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger); (…).
1851 trat der erste konstitutionelle Landtag zusammen und 1852 wurde ein revidiertes Staatsgrundgesetz nebst neuem Wahlgesetz mit indirekten Wahlen angenommen.