Die Hochschulausbildung endet nach entsprechenden Leistungsnachweisen mit einem Staatsexamen, einer Diplomprüfung, dem Bachelor- oder Doktoratsabschluss.
Ein Jurastudium mit Zweitem Staatsexamen und Promotion 1979 über Ausführung und Beendigung von freiwilliger Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung schloss sich an.