Wird nun in diesem Bereich ein Rangierfahrweg von einem Sperrsignal aus eingestellt, wird an diesem Sperrsignal das Kennlicht angeschaltet (frühere Bezeichnung: Rangierkennlicht).
Es gab keinen Versuch, eine Funkverbindung mit dem Hafen aufzunehmen, und die Sperrsignale des Hafens wurden entweder nicht gesichtet oder nicht richtig interpretiert.
Dies ist bei Einfahrt in ein Durchgangsgleis ein Ausfahr- oder Zwischen-, bei Einfahrt in eine Gleisgruppe auch ein Sperrsignal, bei Einfahrt in ein Einfahrstumpfgleis am Prellbock.
Sollen die Weichen und Sperrsignale in einem festgelegten Bereich eines Bahnhofs vor Ort bedient werden, wird ein sogenannter Nahbedienbereich eingeschaltet.
An den beiden Einfahrweichen wurden Wellblechhütten für die Wechselwärter, die telefonisch mit dem Betriebsgebäude verbunden waren, und zwei Sperrsignale aufgestellt.
Das bedeutet, dass zwei Halt zeigende Signale aufeinander folgen müssen (meist ein Hauptsignal und unmittelbar vor der Weiche ein niedrig stehendes Sperrsignal), um den Flankenschutz zu gewährleisten.