Neben Sparformen wie Sparmarken, Gewinnsparen und dem Schulsparen zählte das Schranksparverfahren damit aus Sicht der Banken zu den Kleinspareinrichtungen.
Als Tilgungsträger (auch Verrechnungsabkommen genannt) werden Sparformen und Kapitalanlagen bezeichnet, die verwendet werden, um ein endfälliges Darlehen zu tilgen.
Örtliche Banken und Sparkassen empfahlen und unterstützten diese Sparform vielfach, weil sie der diente und den Weg dafür bereitete, dass Clubmitglieder vom bald zum Einzelkunden der jeweiligen Bank wurden.