Der Tarifvertrag bedeutet dabei eine Wende vom bisherigen kirchlichen Arbeitsvertragssystem hin zu einer tarifvertraglichen Basis zweier gleichberechtigter Sozialpartner.
Entscheidungen wurden und werden parallel auf den Ebenen der Sozialpartner, der Bundes- und Landesregierungen und der gesetzgebenden Körperschaften abgestimmt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die so genannten Sozialpartner, sind in den meisten Fällen bemüht, Arbeitskonflikte durch Verhandlungen gütlich beizulegen.
So ist das neugeborene Menschenkind in besonderer Intensität und Dauer auf die umfassende Fürsorge seiner Sozialpartner angewiesen, um leben und sich entwickeln zu können.