Die Auflassungsvormerkung sichert zwar den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums, ist aber ein Sicherungsrecht eigener Art und kein gegenüber dem Eigentum wesensgleiches Minus.
Sie kann durch Vertrag oder gesetzlich entstehen und ist auch an dinglichen Rechten möglich, erfordert dazu jedoch je nach Sicherungsrecht die Eintragung ins Grundbuch.
Absonderung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.
Zu diesem Zweck übertragen sie entweder das Eigentum an diesen Vermögenswerten (bei endgültigen Käufen oder Rückkaufsvereinbarungen) oder setzen sie als Pfand, Abtretung oder sonstiges umfassendes Sicherungsrecht ein (bei besicherten Krediten).