Der Vorstand beschloss die Bildung von Interessengemeinschaften auf den Gebieten Seehandelsrecht, Seevölkerrecht, Fischereirecht, Seestaatsrecht und Seearbeitsrecht.
1962 Vorsitzender im Ausschuss für die Reform des Seehandelsrechts, im Verein für Internationales Seerecht und im Ausschuss über die Neuregelung der Konnossementshaftung.
Das Handelsgesetzbuch bestimmte vor der Reform des Seehandelsrechts 2013 in § 514, dass die Ladung eines Schiffes nach Seemannsbrauch gestaut werden muss.
Befrachter () ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts für die Vertragspartei des Verfrachters, die sich zur Ablieferung und Übergabe des Frachtguts verpflichtet.
Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, das das Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeschifffahrts- und Seeanlagenrecht und weitere Rechtsgebiete.