Die Entwicklung des polizeilichen Scharfschützenwesens lässt sich mit dem Aufkommen des Terrorismus und der Schwerstkriminalität in den 1970er Jahren ansetzen.
Das Schwurgericht ist zuständig für die Schwerstkriminalität, die gegen das Leben gerichtet ist, also Mord, Totschlag und die erfolgsqualifizierten Vorsatzdelikte mit Todesfolge.
Die ursprünglich der Schwerstkriminalität und den Staatsgefährdungsdelikten vorbehaltene Katalog wurde im Lauf der Zeit um kriminalpolitisch jeweils aktuelle Tatbestände erweitert, ohne dass eine dogmatische Kontinuität erkennbar wäre.