Daneben besteht eine Verpflichtung der Ausländerbehörde auf Unterrichtung der Stellen, die mit Schwarzarbeit, Gewerberecht und Strafverfolgung befasst sind.
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit sind auch Nichtunternehmer (Privatpersonen) verpflichtet, Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen zwei Jahre lang zu archivieren (§ 14b Abs.
So lassen sich Zahlungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, welche steuerlich nicht berücksichtigungsfähig wären, zum Beispiel Bestechungsgelder oder die Vergütung von Schwarzarbeit.