Die Schlussbilanz ist die Bilanz, die nach der vollständigen Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle und Abgrenzung von Geschäftsvorfällen, die die abzuschließende Geschäftsperiode nicht betreffen, aufgestellt wird.
Während das Schlussbilanzkonto im Wesentlichen formfrei nach betrieblichen und abrechnungstechnischen Gesichtspunkten aufgebaut sein darf, sind in der Schlussbilanz gesetzliche Form- und Gliederungsvorschriften einzuhalten.
Sofern Bilanzberichtigung nicht möglich ist, ist der falsche Bilanzansatz grundsätzlich in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung geändert werden kann, erfolgswirksam richtig zu stellen.
In der Eröffnungsbilanz müssen die Wertansätze eines Geschäftsjahres mit den angesetzten Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres identisch sein.