Zu diesem Zweck wurde für die Dauer des Turniers das Schengener Abkommen de facto außer Kraft gesetzt, so dass je nach Sicherheitslage an den deutschen Außengrenzen wieder Einreisekontrollen vorgenommen wurden.
Die länderübergreifenden Reise-Freizügigkeiten, die unter anderem das Schengener Abkommen garantiert, bergen eine erhöhte Gefahr grenzüberschreitender Kriminalität, wie beispielsweise Schmuggel.
Hier ist insbesondere das Schengener Abkommen zu nennen, in dem sich die meisten europäischen Länder zu einer Zusammenarbeit im Bereich des Strafrechts verpflichtet haben.
Hier kontrollierten Grenzpolizei und Zoll die Reisenden der grenzüberschreitend verkehrenden Züge, bis mit dem zweiten Schengener Abkommen die Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten entfielen.