Der Freispruch ist ein Sachurteil, in dem das Gericht den Angeklagten für nicht überführt oder die für erwiesen angenommene Tat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für nicht strafbar erachtet (Abs.
Ob eine Klage gegen den falschen Beklagten wegen fehlender passiver Prozessführungsbefugnis unzulässig (dann: Prozessurteil) oder wegen fehlender Passivlegitimation zulässig, aber unbegründet (dann: Sachurteil) ist, ist umstritten.
Weiter zu unterscheiden ist zum einen zwischen formeller Rechtskraft und materieller Rechtskraft, zum anderen zwischen der Rechtskraftwirkung von Prozessurteil und Sachurteil.
Wird die Klage dagegen als unzulässig abgewiesen, dann kann sie, da die Voraussetzungen zur Entscheidung über ein Sachurteil nicht vorliegen, nach überwiegender Ansicht auch keine aufschiebende Wirkung entfalten.