Da bei diesen Umsätzen die Vorsteuer nicht abgezogen werden kann, lastet auf dem für die Erbringung solcher Umsätze nötigen Sachaufwand eine Schattensteuer.
Geprüft wird insbesondere auch, ob dabei wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und ob die Aufgabe mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann.
Auch bei Komposita ist die Bezeichnung nicht immer einheitlich: Es gibt die Aufwandsentschädigung oder die Aufwandsrückstellung, den Sachaufwand oder Zinsaufwand, aber auch Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Materialkosten oder Personalkosten.
Der Sachaufwand korreliert stark mit den Personalkosten, weil der Einsatz von Personal gleichzeitig Sachaufwand auslöst (etwa Bürogebäude und Büromaterial).
Zum Sachaufwand gehören alle Aufwendungen für die Stadttechnik, Heizkosten, soziale und kulturelle Infrastrukturversorgung, Instandhaltung von Straßen, Wegen und Parkplätzen sowie für Verkehrssicherungsanlagen.