Dem Verzicht auf eine angemessene Versicherung liegen mithin risikotechnische Überlegungen zugrunde, wobei Wahrscheinlichkeitsfeststellungen über das Zustandekommen eines Risikoausgleichs vorliegen müssen.
Aber auch zu günstige Risiken reduzieren diese Homogenität und damit die Verlässlichkeit des Risikoausgleichs und bewirken somit unnötig hohe Schwankungen des Ergebnisses.
Je weniger die individuellen Eintrittswahrscheinlichkeiten versicherter Risiken zueinander positiv korreliert sind, desto stärker wirkt der Risikoausgleich im Kollektiv.
Nur wenn aufgrund einer entsprechend großen Zahl ein interner Risikoausgleich innerhalb eines längeren Zeitraums stattfinden kann, sind die Voraussetzungen für eine Selbstversicherung gegeben.
Da die Hauptaufgabe einer Versicherung der Ausgleich von Risiken zwischen einer sehr großen Zahl gleichartiger Risiken ist (Risikoausgleich im Kollektiv), ist Versicherung stets Massengeschäft.