Diese Wertermittlung zielt darauf ab, festzustellen, ob der zukünftige Verwertungserlös ausreicht, um die bestehende Restforderung vollständig abzudecken.
Es lag vollständig im Risiko des Gläubigers, ob er bei Pfandreife bei der Verwertung einen Mehrerlös () erzielte oder einen Mindererlös mit Restforderung () übrigbehielt.