Er vertritt die Mitglieder gegenüber der kirchlichen Administration bei Fragen des Dienstwohnungsrechtes, bei Regelungen des Arbeitsumfangs, der Visitationsordnung, Residenzpflicht, Besoldungs- und Versorgungsrechts.
Deshalb gab es einen Burgvogt bzw. Burggrafen, der die Residenzpflicht hatte und neben den wirtschaftlichen Aufgaben militärischer Kommandant der Burg war.
Menschen mit Aufenthaltsgestattung, d. h. die einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren noch läuft, unterliegen zunächst der Residenzpflicht.
Darüber hinaus sollen Erleichterungen die Ansiedlung in ländlichen Regionen attraktiver machen, beispielsweise der Entfall der Residenzpflicht oder die Abschaffung von Regressforderungen bei übermäßiger Medikamentenverordnung.