Wurde der Antrag bei der für die Opferrente zuständigen Behörde bereits gestellt, bevor das Rehabilitierungsgericht rechtskräftig entschieden hat, ist die Opferrente ab Stellung des Rehabilitierungsantrags nachzuzahlen.
Diese Praxis wurde 1995 wieder eingestellt und die Rehabilitierungsanträge werden heute mit der Begründung zurückgewiesen, dass keine Verurteilung vorlag und deswegen das russische Rehabilitierungsgesetz nicht auf diese Personengruppe zutrifft.
Hat der Rehabilitierungsantrag Erfolg, werden die Anwaltskosten, sofern sie die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Beträge nicht übersteigen, der Staatskasse auferlegt (§ 14 Abs.
Wird der Rehabilitierungsantrag abgelehnt, werden die Anwalts- und weiteren Kosten dann vom Staat übernommen, wenn das Gericht etwas anderes für unbillig hält (§ 14 Abs.
Entsprechende Rehabilitierungsanträge haben deshalb nur bei Vorliegen besonderer Gründe Erfolg, etwa wenn die verhängten Sanktionen grob unverhältnismäßig waren.