Weiter zu unterscheiden ist zum einen zwischen formeller Rechtskraft und materieller Rechtskraft, zum anderen zwischen der Rechtskraftwirkung von Prozessurteil und Sachurteil.
Auch entfaltet es im Unterschied zum Sachurteil nur eine begrenzte Rechtskraftwirkung, da sich seine materielle Rechtskraft nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erstreckt, über die auch entschieden worden ist.