Der Rechtsausschuss besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern sowie drei Stellvertretern, die alle Einzelmitglieder eines Mitgliedsvereins sein müssen.
Für ihre Fraktion ist sie des Weiteren Mitglied im Rechtsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Entwicklungsausschuss sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Währung.