Das Aktivgeschäft der reinen Pfandbriefbanken als Realkreditinstitute ist auf Hypothekendarlehen beschränkt, bei denen als Kreditsicherheiten ausschließlich Grundpfandrechte auf inländischen und ausländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bei Wohn- oder Gewerbeimmobilien dienen.
Die Hypothek kommt vereinzelt noch bei Hypothekendarlehen von Realkreditinstituten wie Hypothekenbanken und bei der Immobilienfinanzierung durch Lebensversicherungen vor.