Nur durch die Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich.
Aufgrund der Rassengesetze durfte sie allerdings nicht mit Weißen zusammenarbeiten und betrieb mit ihrer Gruppe ihre Forschungen abgeschottet von den übrigen Einheiten.
Im Herbst 1938 verboten die italienischen Rassengesetze Personen mit einem jüdischen Elternteil die Ehe mit „Ariern“, Bekleidung öffentlicher Ämter und Beschäftigung „arischer“ Angestellter.