Sie würden wie Aufbewahrungskartons von Gesellschaftsspielen dauerhaft verwendet und somit eine langlebige Verpackung darstellen, für die keine lizenzpflichtige Rücknahmepflicht bestehe.
Von der Rücknahmepflicht über den Einzelhandel wurde nur befreit, wenn -im Ergebnis- bestimmte Verwertungsquoten (differenziert nach Material) erfüllt wurden.
Für gebrauchte Batterien besteht per Gesetz eine Rückgabepflicht für Verbraucher und eine Rücknahmepflicht für Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller und Importeure.