Hinzu kam jedoch auch eine Rückgabepflicht, wenn einem Träger eine höhere Ordensklasse oder die ab Ende 1881 mögliche Krone zu einer Dekoration verliehen wurde.
Für gebrauchte Batterien besteht per Gesetz eine Rückgabepflicht für Verbraucher und eine Rücknahmepflicht für Handel, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller und Importeure.