Innerhalb der Juristenausbildung nehmen Proseminare hingegen die Rolle ein, eine Vertiefung in Rechtsgebiete zu ermöglichen, die im Rahmen des Schwerpunkt- und Vertiefungsstudiums erlernt werden.
Meist werden zum Bestehen des Proseminars von den Studenten zusätzlich eine oder mehrere Referatsleistungen und eine erfolgreiche Abschlussklausur oder kurze Hausarbeiten verlangt.
Das Proseminar war 1952 als Einrichtung des Oberseminars für Schüler gegründet worden, die wegen verweigerter Zulassung zur Oberschule kein Abitur machen konnten.
In den ersten Jahren hielt er zahlreiche Lehrveranstaltungen, neben Proseminaren und Seminaren etwa die regelmäßigen Kollegs über Geschichte des Mittelalters und Verfassungsgeschichte sowie Lehrveranstaltungen über die historischen Hilfswissenschaften.
In folgenden Semestern wurden Proseminare zur litauischen und altpreußischen Sprachwissenschaft, sowie zur lettischen und litauischen Volkskunde durchgeführt.