Mit einer Vereinbarung über den Gerichtsstand kann das gesetzlich zuständige Gericht abgewählt (Derogation) und zugleich die Zuständigkeit eines anderen Gerichts begründet werden (Prorogation).
Durch eine Gerichtsstandsvereinbarung kann ein gesetzlich zuständiges Gericht erster Instanz abgewählt (Derogation) und zugleich die Zuständigkeit eines anderen Gerichts begründet werden (Prorogation).