Nutzt der Unternehmer einen Firmenwagen für seine private Urlaubsreise, so sind die nicht-unternehmerischen Aufwendungen (Benzinkosten) aus den Betriebsausgaben der Gewinn- und Verlustrechnung herauszurechnen und als Privatentnahme eigenkapitalmindernd zu verbuchen.
Im Rechnungswesen wird der private Verbrauch des Unternehmers bei Einzelunternehmen oder bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften auf Privatkonten als Privatentnahme verbucht.