Zu den Dokumenten zählen unter anderem Lehrpläne, Urkunden, Zeugnisse, Abschlussarbeiten, Lehrer- und Schülerverzeichnisse, Unterrichtsvorbereitungen, Prüfungsunterlagen, Schülerarbeiten, Chroniken, Tagebücher und Kalender.
Ehemalige Schülerinnen und Schüler haben aufgrund des Datenschutzgesetzes innerhalb einer Frist von zehn Jahren einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.