Im Auftrag der Landesregierung wirken die Planungsverbände an der Erstellung von Regionalprogrammen und -plänen mit und unterstützen die Gemeinden in den Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung und bei weiteren Aufgaben.
Auf eine demokratische Legitimation dieses Konstruktes wurde verzichtet, das Parlament des Umlandverbandes wurde durch die Verbandskammer des Planungsverbandes ersetzt.
Für jede Planungsregion wurde ein Regionaler Planungsverband eingerichtet, ein Zusammenschluss der Gemeinden und Landkreise der Region, der die Rechtsform einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat.
Anders als der vorangegangene Planungsverband, der sehr eingeschränkte Kompetenzen hatte, soll der Regionalverband zentraler Ansprechpartner in der Region sein und ihr ein einheitliches Erscheinungsbild geben.