Sie ist in sämtliche Gesetzgebungsverfahren zum Planungsrecht involviert und gibt im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen oder im Rahmen der Verbändebeteiligung ihre fachpolitischen Stellungnahmen ab.
Mit anderen Worten stellt Planungsrecht keine Wenn-dann-Regeln zur Anwendung auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen auf, sondern ist erfolgsorientiert.