Der Aufgabenkatalog der Armenverbände bestand in der Trägerschaft der Pflegekosten, der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, der Gewährung von Pflege und Unterbringung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen.
In den meisten Fällen finanzieren Betroffene ihre Pflegekosten zumindest anfänglich aus eigenen Mitteln, da Medicaid erst nach vollständiger Aufzehrung des eigenen Vermögens in Anspruch genommen werden kann (Subsidiarität).
Bei den Zahlungen der Pflegeversicherung handelt es sich um pauschale und begrenzte Beträge ausschließlich für die Pflegekosten, also für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Die Pflegeversicherung zahlt pauschale und begrenzte Beträge ausschließlich für die Pflegekosten im Heim (für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung) (Teilleistungs-Versicherung), die die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege, abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad.
Des Weiteren empört sich der Sprecher über die Höhe der Pflegekosten von Kranken, woran die rhetorische Frage anschließt: „Wie viele gesunde Menschen hätten dafür siedeln können!