Zu den Mitarbeitern gehören qualifizierte Altenpfleger/Altenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegerinnen, Pflegehelfer, Hauswirtschaftliche Helfer und Schüler im Rahmen des Bundes Freiwilligen Dienstes.
Dies und die häufig geltend gemachte ungenügende fachliche Anleitung dieser Pflegehelfer durch ausgebildetes Personal führt nicht selten zu einer Verringerung der Qualität in der Pflege.
Zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen und zur Unterstützung des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und Ärzte war bis zur Novelle die Pflegehilfe (Pflegehelfer) zuständig.