Am Ende des Bogens war Platz für drei Lichtbilder in der Größe eines Passfotos gelassen, deren Aufnahmedatum und Fotograf ebenfalls angegeben werden mussten.
Bei einem Führerscheinbild müsse im Gegensatz zum Passfoto bloß gewährleistet sein, dass der Kopf und das Gesicht erkennbar und vollständig abgebildet ist.
Kriminelle könnten dieses Verfahren nutzen, um aus Fotos zweier verschiedener Personen ein gemeinsames Passfoto zu generieren, das folglich die Gesichtszüge beider Personen enthält.