Insgesamt kann also eine Person 2 × 1650 € (Ehegatten den doppelten Betrag) steuerbegünstigt spenden (siehe auch: Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden).
2018 reichte sie Verfassungsklage ein, weil die Große Koalition die Parteienfinanzierung aus der Staatskasse erhöhte, nachdem die Parteispenden rückläufig waren.
Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, (direkte und indirekte) öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern).
Eine Neuerung des Einkommens- und Körperschaftsgesetzes 1954 begünstige Parteispenden steuerlich, und viel Geld aus der Wirtschaft kam den bürgerlichen Parteien zugute.