Die Polizeien der Gemeinden haben nur eingeschränkte Rechte und dürfen in der Regel nur Ortsrecht und die Einhaltung von Verkehrsvorschriften überwachen.
Bei Eheschließung im Ausland genügt eine Erklärung gegenüber dem zuständigen ausländischen Standesbeamten, sofern das Ortsrecht dieselben Wahlmöglichkeiten wie das deutsche zulässt.
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.