Danach gehören nicht zu den Organkrediten insbesondere Kredite an den Bund, ein Bundesland und alle übrigen Kommunalkredite sowie alle Kredite, die von diesen gesichert sind.
Voraussetzung für einen Organkredit ist in diesen Fällen eine Zustimmung des Verwaltungsorgans und eine einstimmige Zustimmung des Aufsichtsorgans der Bank.